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"Euthanasie"

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Begriff

"Euthanasie" als sog. "glücklicher Tod" ist im Zusammenhang mit den NS-Morden an Patient:innen ein Euphemismus, den wir deshalb hier wie im Folgenden in Anführungszeichen setzen.

Phänomenologie

Patient:innen sind nicht die einzige Opfergruppe des Nationalsozialismus. Zu den von den Nazis Verfolgten gehören z. B. auch sog. "Asoziale", Kriminelle, Sinti und Roma, Kommunist:innen wie Sozialdemokraten, Homosexuelle und nicht zuletzt Angehörige der israelitischen Kultusgemeinde. In einer Phänomenologie lassen sich Eigenheiten der Verfolgung von Patient:innen zeigen, die nicht oder nicht so die anderen Opfergruppen betrafen und damit eine eigentümliche Charakteristik in der NS-Verfolgung von Patient:innen darstellen.

Zu diesen Eigenheiten gehört:

  • Die sog. Hungerkost.
  • Ermordung durch Vernachlässigung.
  • Dass das Morden auch nach der Befreiung noch weiter ging.
  • Dass das Morden durch eine kirchliche Intervention unterbrochen bzw. in seiner Organisation (von der "Aktion T 4" zur sog. "dezentralen 'Euthanasie'") nachhaltig verändert wurde.
  • Dass die "Euthanasie", der Tod durch Vergasung (die "Aktion T 4"), noch vor allem Morden der anderen Opfergruppen begann und gewissermaßen eine "Probe" darstellte für das Ermorden der Angehörigen anderer Opfergruppen.
  • Mitunter sind Dokumente nicht wie bei den Morden der anderen Opfergruppen vollständig vernichtet, so dass sie vielleicht einen Einblick in das Funktionieren der NS-Morde insgesamt erlauben.
  • Es hat sich (ähnlich wie beim "Holocaust", der manchmal als unglücklich gewählter Begriff gilt, anders als "Shoah") kein "gereinigter" Begriff für das NS-Morden an Patient:innen durchgesetzt, so dass man sich (immer noch) des NS-Begriffs bedient (auch wenn dieser aus verständlichen Gründen in Anführungszeichen gesetzt ist). Die "Aktion T 4" (als Bezeichnung) ist nur Spezialist:innen verständlich.

Literaturempfehlungen

Vgl. Seite „ Aktion T4“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.