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Behindertentestament

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"Mit dem Behindertentestament kann verhindert werden, dass das Erbe direkt an den Sozialhilfeträger fällt"[1], wenn man vor seinem Tod auf Sozialhilfeleistungen angewiesen war. "Das Behindertentestament betrifft mehrere Rechtsgebiete und ist daher kein einfaches Konstrukt. (...) Daher braucht es zum Verfassen einen Rechtsanwalt oder Notar, der bereits Erfahrungen auf dem Gebiet hat."[1]

Auf deutsch geht es darum, dass, wer ein Vermögen an einen geistig, körperlich oder seelisch behinderten Menschen vererben will, ein Behindertentestament erstellen kann, um damit zu verhindern, dass aus dem Erbe die Sozialleistungen für den behinderten Erben geleistet werden. Das Erbe darf dann vom Sozialdienstleister nicht angetastet werden.[2]

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 unbeirrbar. Infoforum für Angehörige psychisch Kranker in Bayern März 2020/Nr. 66, S. 10, Hervorh. Mirko
  2. Vgl. Christian Zechert: "Das Behindertentestament. Worauf nach Einführung des BTHG zu achten ist", in: Psychosoziale Umschau, 36. Jahrgang, 02/2021, S. 28


Für zusätzliche Informationen vgl. Seite „Behindertentestament“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.