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Zustimmung

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Unter Zustimmung versteht man die mehr oder weniger freiwillige Bereitschaft eines Patienten sich in eine medizinische Behandlung zu begeben. Diese Behandlungen stellen meist Eingriffe in die physische Integrität einer Person dar und weichen in der Schwere des Eingriffs zum Teil in erheblichen Maße von einander ab. Eingriffe können sein:

  • Medikamente. Psychopharmaka beeinflussen direkt oder indirekt den Stoffwechsel einer Person und tragen somit direkt oder indirekt dazu bei, wie die Person sich fühlt, wie sie sich wahrnimmt, was für Wünsche sie in sich fühlt. Zudem sind Medikamente oft mit Nebenwirkungen verbunden, die z. T. auf ganz erhebliche Art die Lebensqualität der Person einschränken können, z. B. wenn es im Zuge der Medikamenteneinnahme zu Gewichtszunahmen kommt.
  • Hospitalisierung. Steht eine Person unter Verdacht, unter einer psychischen Krankheit zu leiden, kann sie unter Umständen in ein psychiatrisches Krankenhaus verwiesen werden. In diesem Krankenhaus wird eine Diagnose erstellt, sowie die nötigen oder notwendigen Maßnahmen überlegt und ergriffen, der Person in ihrem Leiden so weit als möglich zu helfen und sie anhand dieser Maßnahmen in das soziale Leben wiedereinzugliedern.
  • Fixierung. Besteht eine akute Fremd- oder Selbstgefährdung oder wird diese nur (nach wissenschaftlichen Kriterien) als möglich angesehen, können die behandelnden Ärzte eine Fixierung anordnen, bei der die Person weitestgehend bewegungsunfähig gemacht wird.
  • EKT. In einzelnen Fällen, bei denen die medikamentöse oder jede andere Form von Therapie nicht anschlägt, kann die Person Elektrostößen ausgesetzt werden, wovon man sich u. U. eine Heilung verspricht.

All diese psychiatrischen Maßnahmen erfordern, wenn nicht gerichtlich angeordnet, i. d. R. die Zustimmung des Patienten.