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Zwangsouting

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Einen anderen Betroffenen oder eine andere Betroffene gegenüber Dritten (in Kontexten außerhalb der Selbsthilfe) als Betroffene(n) von Psychiatrie-Erfahrung, als psychisch-krank/diagnostiziert oder gar als erfahren mit "Unterbringung" zu outen stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und sollte in jedem Fall vermieden werde. Jede Person soll selbst entscheiden, ob und wie sie sich mit ihrer Erfahrung "outet". Solche Entscheidungen können weitreichende Folgen haben.